Sanierungsziele gemäß Rechtsverordnung

In der Rechtsverordnung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurden die folgenden Sanierungsziele formuliert:

Handlungsfeld A: Städtebauliche und funktionale Aufwertung

„Die städtebauliche/funktionale Aufwertung soll unter besonderer Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Ortes erfolgen.“

Ziele des Handlungsfeldes A

Schlüsselprojekte des Handlungsfeldes A

Handlungsfeld B: Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Qualifizierung des Wohn-, Wirtschafts- und Kulturorts

„Die Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des Gebiets sollen seiner vielfältigen Bedeutung als Wohn-, Wirtschafts- und Kulturort Rechnung tragen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen.

Ziele des Handlungsfeldes B

Schlüsselprojekte des Handlungsfeldes B

Handlungsfeld C: Verbesserung der Vernetzungen und Verbindungen

„Der öffentliche Raum ist unter Einbeziehung historischer Verbindungselemente als Gerüst für die Entwicklung des Gebietes zu stärken.

Ziele des Handlungsfeldes C

Schlüsselprojekte des Handlungsfeldes C

 

Konkretisierte Sanierungsziele